Holzrücke Europameisterschaft 2022
Informationen für Teilnehmer:innen
Bei den Bewerben von Freitag bis Sonntag können Teilnehmer:innen jeder Nationalität, im Rahmen der zeitlichen Möglichkeiten starten. Am Hauptbewerb um die ersten 15 Plätze werden nur die Besten und einige Fixgereihte starten. Als Anreisetag für alle Starter wird bereits Donnerstag, der 25.08. dringend empfohlen. Auch die Fixgereihten müssen Freitag oder Samstag starten.
Unterbringung Teilnehmer:innen
In unmittelbarer Nähe zum Veranstaltungsgelände wird den Teilnehmer:innen eine entsprechende Fläche zur Errichtung eines Camping-Lagers bereitgestellt.
Auf der Website der Gemeinde Liebenfels sowie der Kärnten Werbung finden Sie zusätzliche Beherbergungsbetriebe:
– Gasthöfe und Beherbergungsbetriebe , Marktgemeinde Liebenfels.
– Kärnten Werbung
Unterbringung Pferde
In unmittelbarer Nähe zum Veranstaltungsgelände wird den Teilnehmern eine entsprechende Fläche zur Errichtung eines Pferde-Lagers bereitgestellt.
Heu und Wasser werden kostenfrei bereitgestellt.
Fütterung und Ausmisten während des Aufenthaltes und Ausmisten vor Verlassen ist Sache des Pferdebesitzers.

Programm:
Donnerstag 25.8.2022
Anreise: ab 13:00 Uhr
Freitag 26.8.2022
7 bis 17 Uhr: Bewerbe im Holzrücken mit Pferden ein- und zweispannig für Teilnehmer unterschiedlicher Nationalitäten am Austragungsgelände des Hindernisparcours
Ab 20 Uhr: Disco der Landjugend Sörg in der Eventhalle
Samstag 27.8.2022
7 bis 17 Uhr: Bewerbe im Holzrücken mit Pferden ein- und zweispannig für Teilnehmer unterschiedlicher Nationalitäten am Austragungsgelände des Hindernisparcours
18 bis 20 Uhr: „Waldgipfel“, Referate und Podiumsdiskussionen zu den Themen Waldwirtschaft, Umweltschutz, Ausbildung und Pferdeausrüstung
29 MGV, Kornblume, Kärntner Chor mit der Prämierung der besten Österreicher
Anschließend geselliger Fuhrmannsabend
Sonntag 28.8.2022
7 bis 17 Uhr: Hauptbewerb im Holzrücken mit Pferden ein- und zweispännig der besten 15 Fuhrleute Europas
11 Uhr: Frühschoppen mit dem Musikverein Glantal
18 Uhr: Siegerehrung und Übergabe der Preise
Weitere Highlights
Landwirtschaftliche Arbeiten mit Pferden durch das ÖIPK – Vorführungen und Workshops
Ponyreiten für Kinder
Präsentationsstände von Ausstellern und Sponsoren


Teilnahmebedingungen
Teilnahme-Bedingungen
Allgemeine Regeln:
• Ausländische Teilnehmer:innen benötigen für die Verbringung von Equiden eine amtliche Gesundheitsbestätigung, gem. der Richtlinie des EU- Rates 2009/156/EG, Anhang II.
• Covid-19 Maßnahmen:
Es gelten die aktuellen Hygiene- und Abstandsregelungen sowie diverse Bestimmungen zum vorbeugenden Schutz auf Grund der Covid-19 Pandemie.
• Datenschutzgrundverordnung:
Alle Teilnehmer:innen und Besucher:innen (egal in welcher Funktion) erteilen bei der Anmeldung oder Zutritt zum Veranstaltungsort die Zustimmung, dass ihre Daten lt. DSGVO ermittelt, verarbeitet und weitergeleitet werden dürfen und dass sie damit auch ihre Zustimmung zur Bildverarbeitung samt akustischer Information geben.
• Das Betreten des Parcours (mit und ohne Pferd) vor Bewerbsbeginn ist für alle Teilnehmer:innen verboten!
• Jede/r Teilnehmer/in ist verpflichtet, die Anzahl der Begleitpersonen und deren Pferderfahrungen bekanntzugeben. (Damit wird durch Kennzeichnung (Armbänder) der Zutritt zum Fahrerlager ermöglicht).
• Jeder Teilnehmer gibt bei der Anmeldung bekannt, ob er/sie Repräsentant/in eines europäischen Landes ist.
• Jede/r Teilnehmer/in bzw. jede Begleitperson nimmt die Hausordnung des Landwirtschaftsbetriebes von Johannes Stippich zur Kenntnis.
- Das Pferd hat grundsätzlich gesund zu sein
- Mindestens 4 Jahre alt
- Pferdepass ist bei der Meldestelle vorzuweisen/vorzulegen
- Notwendige Impfungen durchgeführt und im Pferdepass vermerkt
- Kopie einer Haftpflichtversicherung ist mitzuführen (Polizzen-Nummer, Versicherungsanstalt)
- Futterzustand zufriedenstellend
- Hufpflege zufriedenstellend (Beschlag nicht erforderlich)
- Pferde unter 500 kg Lebendgewicht sind vor Anmeldeschluss als solche zu melden
- Jedes Pferd darf pro Bewerb nur 1-mal starten
- Mindestens 18 Jahre alt
- Sicherheitsschuhe
- Angemessene Bekleidung
- Hantieren an der Würgekette darf nur nach Trennen vom Ortsscheit erfolgen; Bei Nichtbeachtung werden jeweils 50 Strafpunkte vergeben
- Pferdegeschirr
- Ortscheit, mindestens 80 cm breit (Schwebeortscheit ist erlaubt)
- Zugwaage bei Zweispänner, mindestens 170 cm breit
- Würgekette
- Wassereimer
- Kummtgeschirr oder Brustblattgeschirr mit oder ohne Schwebeortscheit
- Normale Leinen (Leder oder Schnüre)
- Stoßleinen oder Zuppelleinen
- Kein Peitschengebrauch
- Das verwendete Geschirr muss verpasst sein, um den Pferden ein schmerzfreies und unbehindertes Ziehen zu ermöglichen
- Keine ausgeschlagenen, zu dünnen oder zu engen Gebisse
- Die Kontrolle der Erfüllung der Teilnahmebedingungen erfolgt durch die Richter.
- Die Entscheidungen des Richterkollegiums sind endgültig.
- Einsprüche sind nicht statthaft.
- Jeder Teilnehmer haftet für den sicheren Umgang mit seinem/n Tier/en selbst und hat dafür angemessen Sorge zu tragen.
- Der Stamm ist im Freigelände 10 m lang
- Der Stamm hat gerade zu sein (entastet und entrindet).
- Bei Pferden über 500 kg Lebendgewicht Volumen von ungefähr 0,4 m³
- Bei Pferden unter 500 kg Lebendgewicht Volumen von ungefähr 0,25 m³
- Holzart: Fichte
- Der Stamm ist bei Start dickörtig anzuhängen.
Der/die Richter/in oder ein anderer nicht am Wettbewerb beteiligte Holzrücker/in bewältigen den Parcours mit einem nicht am Wettbewerb beteiligten Pferd. Diese Zeit wird gemessen und stellt die Richtzeit dar. Die Verweildauer bei den einzelnen Hindernissen obliegt dem Richter. Der Parcours muss vom Richter/Vorläufer nicht fehlerfrei bewältigt werden. Das Ende des Stammes muss wieder über die Start-/Ziellinie gezogen werden und die gleiche Position des Stammes wie beim Start gegeben sein.
- Die Zeitnahme erfolgt durch die Richter. Eine Minute vor Ablauf der Richtzeit wird dies dem Teilnehmer von den Richtern mitgeteilt.
- Start: Holzrücker läutet mit Glocke – Zeitnehmung beginnt
- Ziel: Holzrücker läutet mit Glocke – Zeitnehmung wird beendet
Sollte der/die Teilnehmer/in nach Ablaufen der Richtzeit den Parcours noch nicht abgeschlossen haben, hat er/sie den Parcours abzubrechen und sich zum Startbereich zurückzubegeben. Die bisher erzielten Punkte werden gewertet. Die nicht absolvierten Hindernisse werden gewertet.
Die Startfolge wird am Tag des Wettbewerbs per Losentscheid bestimmt. Danach erfolgt die Parcoursbegehung mit den Richtern.
Der Start erfolgt auf das Zeichen des Richters nachdem der/die Teilnehmer/in sich mit dem Pferd in den Startbereich begeben hat.
Grobheit (Leinenschlagen, ins Maul reißen, Hintreten oder ähnliches) und verbale Entgleisungen gegenüber Pferden, Richtern und Publikum sind verboten. Bei Verstoß werden vom Richter Strafpunkte vergeben oder der Ausschluss des/der Teilnehmers/Teilnehmerin verfügt.
- Hilfsmittel wie z.B. ein Sappin sind nicht erlaubt
- Der Stamm darf weder mit der Hand noch mit dem Fuß berührt werden
- Der/die Holzrücker/in muss bei einem Manöver immer dem Stamm ausweichen
- Der Stamm darf nur in Haltposition zum Zwecke der Justierung der Würgekette (Verlängern, Verkürzen oder Verdrehen) berührt werden.
- Nur die Gangart Schritt ist erlaubt.
- Der/die Holzrücker/in hat ebenfalls nicht zu laufen.
- Führen am Kopf des Pferdes ist nicht erlaubt.
- Der/die Holzrücker/in hat sich während der normalen Vorwärtsbewegung des Pferdes hinter der Schulter des Tieres aufzuhalten oder zu gehen.
- Ausnahmen gelten während eines Halts zum Positionswechsel des/der Holzrückers/in und bei extra ausgewiesenen Hindernissen.
- Während eines Halts darf sich das Pferd nicht mehr als einen halben Schritt vor oder zurückbewegen, bzw. der angehängte Stamm darf sich nicht bewegen.
- Ein Halt kann von den Teilnehmer:innen jederzeit frei gewählt werden.
- Ein Halt kann bei Hindernissen vorgeschrieben sein, dann ist er auszuführen.
- Der Halt hat mindestens 3 Sekunden zu dauern.
Der/die Holzrücker/in darf die Leinen nur während eines Halts griffbereit ablegen oder am Pferd befestigen.
- Eine klare Hindernisliste mit den jeweils erreichbaren Punkten pro Hindernis ist vor dem Wettbewerb zu veröffentlichen (die Hindernisse entsprechen dem internationalen Standard).
- Der Parcours muss unmittelbar vor dem Start des Wettbewerbs für alle Teilnehmer:innen begehbar sein.
- Alle Hindernisse sind zu durchfahren. Dem/Der Teilnehmer/in steht es frei Hindernisse aus Zeitgründen/Schwierigkeitsbedenken auszulassen. Die wird in der Wertung entsprechend berücksichtigt.
- Wird ein Hindernis nicht bewältigt, so kann es nach einem Versuch ausgelassen werden. Dabei werden keine Punkte vergeben.
- Bei 2-maliger Verweigerung des Pferdes wird das Hindernis gewertet und es werden 100 Strafpunkte vergeben.
- Die Rückewege und Hindernisse sind mit 80 cm hohen Holzpflöcken oder -zylindern auf denen die Abwurfkegel ruhen zu begrenzen.
- Grundsätzlich sind in die Erde eingeschlagene Holzpflöcke zu verwenden.
- Wenn keine Pflöcke eingeschlagen werden können, sind Holzabschnitte mit einem Durchmesser von ungefähr 20 cm zu verwenden.
- Die Abwurfkegel müssen ca.10 cm hoch sein und einen Durchmesser von ca. 8 cm haben, zylindrisch, bunt und ebenfalls aus Holz sein.
- Der Minimalabstand der Rückewegebegrenzer zueinander beträgt die Minimallänge des Ortscheits plus 20 cm.
- Das Herunterfallen der Abwurfkegel bedingt Strafpunkte.
- Pro geschafftem Hindernis werden je nach Schwierigkeit 100-400 Punkte vergeben.
- Pro abgeworfenem Abwurfkegel werden 50 Strafpunkte vergeben.
Für folgende Vergehen werden nach erstmaliger Verwarnung ebenfalls 50 Strafpunkte pro Hindernis vergeben: - Berühren des Pferdes durch Holzrücker/in um es zu beeinflussen
- Führen des Pferdes am Kopf
- Berühren des Holzstammes durch Holzrücker/in
- Antraben des Pferdes
- Bewegung des Pferdes während eines Halts
- Das Auslassen von Hindernissen ist unter gewissen Bedingungen erlaubt. (siehe 18.)
- Dreimaliges Antraben oder mehr als 3 Galoppsprünge
- Schlagen des Pferdes (auch mit Leine)
- Schlechter gesundheitlicher Zustand des Pferdes
- Erschöpfung, Überforderung und Kontrollverlust über das Pferd
- Allgemeingefährdung der Teilnehmer:innen, Pferde, Zuschauer:innen
- Verstöße gegen einschlägige Tierschutzbestimmungen
- Unsportliches Verhalten (Beschimpfungen, etc.)
- Dreimaliges Hantieren an der Würgekette wenn sie nicht vom Ortscheit gelöst ist (Pkt 2)